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Remscheider Service Team
GmbH & Co. KG


Kurierdienst + Transporte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit es keine Missverständnisse gibt

Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes des Auftraggebers an den Auftragnehmer zustande. Die Beförderung erfolgt auf Basis der aufgeführten Beförderungsbedingungen.

Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden muß, daß sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind.

Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg der Sendung. Andere Transporteure oder Unternehmen können mit der Beförderung der Sendung beauftragt werden.

Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach mündlicher oder schriftlicher Einzelabsprache.

Rechnungen werden wöchentlich erstellt und sind sofort spätestens innerhalb von 10 Tagen fällig.

Unterschreitet der Netto- Rechnungsbetrag 50,00 Euro, wird eine Gebührenpauschale von 2,55 Euro Netto für die Rechnungsstellung erhoben.

Wird die offene Rechnung fällig, so wird die Firma Remscheider Service Team GmbH & Co. KG, im weiteren Verlauf RST genannt, sofort eine Sperrung des Kundenkontos vornehmen und ist berechtigt, etwaige Stellen davon in Kenntnis zu setzen.

RST ist berechtigt, bei fälligen Rechnungen Sendungen solange zurückzuhalten, bis das Konto ausgeglichen ist.

Im Falle des Verzuges dürfen je angefangener Kalendermonat 1% Zinsen berechnet werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig.

RST ist berechtigt, Sendungen auf Grund der Inhaltserklärung It. Versandpapieren zurückzuweisen.

Sollte eine der Bestimmungen der Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus dem HGB und den für den grenzüberschreitenden Verkehr die „CMR" in Kraft.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Remscheid, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

Beförderungsbedingungen

Von der Annahme zur Beförderung sind alle Güter ausgeschlossen deren Wert je Einzelsendung 5.000,00 Euro überschreitet. Außerdem ausgeschlossen sind Waren, die durch ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, die Fäulnis und schnellem Verderben ausgesetzt sind und gefährliche Güter, für die Dokumentations- oder Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vorgesehen sind. Ebenso Güter, die auch Bestandteil der Bestimmungen der IATA sind. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden.

Jede Sendung muss handelsüblich verpackt sein und mit ordnungsgemäß befestigter gut lesbarer Versandanzeige versehen sein. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach dem Ermessen von Fa. Remscheider Service Team GmbH & Co. KG unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Sollte eine Sendung falsch adressiert sein, so wird die Fa. Remscheider Service Team GmbH & Co. KG die Sendung an den Absender zu dessen Lasten zurück transportieren.

Wir haften nach den Bestimmungen des HGB §§ 407/ff. bzw. bei grenzüberschreitenden Transporten nach CMR. Die Haftung der Fa. Remscheider Service Team GmbH & Co. KG ist durch eine Haftpflichtversicherung bei der LVM gedeckt. Es besteht zusätzlich für alle Transporte optional die Möglichkeit einer Schadensversicherung.

Der Auftraggeber wird die Fa. Remscheider Service Team GmbH & Co. KG bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter einschließlich eigener Versicherung freistellen, die über die von Fa. Remscheider Service Team GmbH & Co. KG im Rahmen dieser Beförderungsbedingungen zugestandene Haftung hinausgehen würde.

Alle Ansprüche gegenüber der Fa. Remscheider Service Team GmbH & Co. KG aufgrund beschädigter oder abhanden gekommener Sendungen verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Versendung.

Zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche muss der Absender über seinen Absendebeleg (RST Versandanzeige oder ein anderer von RST genehmigter Beleg) verfügen.

Tritt ein Schadensereignis ein, das voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen wird, so ist unverzüglich die Fa. Remscheider Service Team GmbH & Co. KG zu unterrichten.

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Remscheid sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

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